IFG-Anfragen
Aus wiki.freifunk.net
Zur Navigation springenZur Suche springenMit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG-Anfragen) kannst du ohne Begründung von deinem Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden Gebrauch machen. Diese Gesetze gibt es für Bundesbehörden und viele Bundesländer.
Liste der Anfragen
In der Vergangenheit haben bereits einige Freifunkistas solche Anfragen gestellt, von denen die öffentlichen hier aufgelistet werden:
Titel | Empfänger | Status |
---|---|---|
Beurteilung von Freifunk-Netzverbindungen im Bundestag | Deutscher Bundestag | Information nicht vorhanden |
Internetnutzung des städtischen Netzes für Freifunk | Kommunalverwaltung Lemgo | Anfrage erfolgreich |
Liste der für Freifunk-WLAN zur Verfügung stehenden Gebäude in Potsdam | Stadtverwaltung Potsdam | Anfrage abgelehnt |
Gutachten über freie Netzwerke | Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen | Antwort verspätet |
Stand der Umsetzung der Richtlinie 2014 53 EU | Bundesnetzagentur | Anfrage erfolgreich |
Vermerke über Zugangsbarrieren für Wlan-Netze | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | ausstehend |
Vermerke über Zugangsbarrieren für Wlan-Netze | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | ausstehend |
Vermerke über Zugangsbarrieren für Wlan-Netze | Bundesministerium des Innern | ausstehend |
Weblinks
- Wikipedia-Artikel zum IFG
- Das Portal FragDenStaat.de erleichtert IFG-Anfragen enorm.
- Die gespeicherte Suche zu Freifunk ist hier abrufbar.