Diskussion:AGB

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Kabel Deutschland/Vodafone

Ich fürchte die AGBs[1] von Vodafone/Kabel Deutschland sind mittlerweile auch eindeutiger geworden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
[...]
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,

-- 17:12, 5. Dez. 2016‎ Nevex

Wo ist da das Problem? FF ist im allgemeinen nicht gewerblich, und FF stellt auch nicht die "Zugangsleistungen zur Erbringung solcher (gewerblichen) Dienste zur Verfügung". Ganz ehrlich? Ich würde auf Nutzungseinschränkungen nicht viel geben. Die Provider schreiben da viel rein, Papier ist schließlich geduldig. Die AGB von KD sind voller Unsinn, die von VF ebenso ("(DSL darf nicht) für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine) (eingesetzt werden)", großartig! Liefern sie die Brieftauben auch gleich mit?). -- Maqi (Diskussion) 23:31, 5. Dez. 2016 (CET)


Die von dir angeführte Stelle kann ich in den ABGs nicht finden, aber das mit den lächerlichen Einschränkungen stimmt definitiv, ich würde 4.1.8 anführen

4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,

je nachdem wie man Server definiert, darf man sein Internet überhaupt nicht benutzen. Die Stelle alleine könnte auch schon FF ausschließen.

> Wo ist da das Problem? FF ist im allgemeinen nicht gewerblich

Das Problem ist hinter dem "oder", den Teil scheinst du anders zu lesen als ich. Der Knackpunkt ist wohl die Referenz auf die vorher definierten Dienste, du ließt dort "(gewerblich)" mit rein, ich hatte es eher als den Dienst des Hotspots verstanden, und das sie mit dem "oder" auch die ungewerbliche Nutzung ausschließen wollen.

> Ganz ehrlich? Ich würde auf Nutzungseinschränkungen nicht viel geben.

Okay, dann habe ich den Sinn dieser Seite wohl falsch verstanden. --Nevex (Diskussion) 13:59, 6. Dez. 2016 (CET)



Der von mir zitierte AGB-Satz stammt aus den Vodafone-AGB.
Sehr unterhaltsam finde ich auch 4.1.10 in den KD-AGB. "Der Kunde ist verpflichtet...Strafgesetze...zu beachten". Weil der Gesetzgeber ja darauf angewiesen ist, von KD Geltung eingeräumt zu bekommen! Lex KD! Solche AGB scheinen fast ausschließlich aus Alltags-Anekdoten gewachsen zu sein. Irgendein Kunde macht Stress? Man schreibt einen Satz dazu in die nächste Fassung der AGB rein. So passiert vermutlich auch sowas wie die obigen "gewerblichen Dienste Dritter": Ich wette, ein Kunde hat Sofanet/Hotsplots/Fon über KD betrieben und es dabei irgendwie übertrieben (wer weiß - großflächig Werbung gemacht, WIRKLICH viel Traffic erzeugt oder einfach WIRKLICH viel Geld mit dem Drittdienst gemacht), und weil man solche Leute in Zukunft ohne große Diskussion schnell loswerden (können) wollte, hat man halt was in die AGB reingeschrieben. Ob das dann wirklich juristisch durchsetzbar ist, ist erstmal zweitrangig; Hauptsache, man kann im Brief an den Kunden einen Paragraphen zitieren.
>>Ganz ehrlich? Ich würde auf Nutzungseinschränkungen nicht viel geben.
>Okay, dann habe ich den Sinn dieser Seite wohl falsch verstanden.
Der Sinn des Artikels ist schon, die AGBs zu beleuchten. Das heißt aber nicht, dass alles, was in AGBs geschrieben ist, auch gültig ist. AGBs sind nicht "Gesetz", sondern sie sind erstmal Wunschdenken eines einzelnen Vertragspartners. Was in der Richtung sollte wohl auch in den Artikel rein...
Vielleicht mag auch jemand beim Abschluss des nächsten Breitband-Vertrags den Spieß umdrehen? Mal überlegen, welche Formulierung wäre denn hübsch? "Mein Router tauscht im Rahmen seiner intendierten Funktion Datenpakete mit anderen Geräten aus; dabei ist nicht auszuschließen, dass dritte Personen beteiligt sind" vielleicht? Ist ja nicht so, dass nur Provider Spaß beim Formulieren von Verträgen haben dürfen. -- Maqi (Diskussion) 15:19, 6. Dez. 2016 (CET)

Telekom

Leider wird nur der relativ eindeutige Beginn von §5 zitiert. Klärungsbedrftiger ist allerdings wohl, wie "... oder an Dritte weiterzugeben ..." zu deuten ist. Ich würde darunter verstehen: Anschlussleitung in Nachbarwohnung verlängern, dem die Nutzerdaten in die Hand drücken", keinesfalls aber "Dem Nachbarn erlauben, per WLAN meinen Internetanschluss (kostenlos) zu benutzen. Ein Gesetzeszitat zu dieser Ansicht habe ich leider nicht. Kann das jemand mit mehr Wissen ergänzen? -- RrBd (Diskussion) 09:10, 22. Okt. 2015 (CEST)

download Telekom-AGB (Stand 02.02.2015) -- RrBd (Diskussion) 10:27, 22. Okt. 2015 (CEST)

Die AGB gelten m.E. nur für Telefonie. Für den Internetzugang gelten diese: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42797.pdf Faithinchaos (Diskussion) 10:10, 22. Okt. 2015 (CEST)



Alice

Existiert Alice noch, oder kann es aus der Tabelle gelöscht werden? --Jstein (Diskussion) 19:31, 26. Okt. 2014 (CET)


Folgen AGB-Verstoß

Hallo, welche Folgen hat es denn, wenn man gegen die AGBs verstößt? Wird der Vertrag einfach nur vom Anbieter gekündigt oder muss man dafür Strafe zahlen? Ist es von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich? Wäre auf jeden Fall interessant zu wissen was alles passieren kann.


Der Provider kann sich den "Schaden" ersetzen lassen (d.h. er rechnet den Traffic nach MB ab) ebenso ist bei einem Vertragsbruch eine Kündigung denkbar. Für Gewerbliche Anschlüsse ist das sicher interessanter, als für einen Privatanschluss.

Angenommen ein Bäcker lässt sich von einem Kunden von FF überzeugen. Der Kunde tritt als FF-Pate auf, flasht den Router und klemmt ihn entgegen der AGB an den DSL-Anschluss. In den kommenden Jahren sieht dann ein Techniker des Providers bei irgendwelchen Arbeiten den FF-Router und es folgen irgendwelche Nachteile für den Bäcker...

Das würde doch nicht nur dem Ansehen des Paten, sondern dem ganzen FF Projekt schaden.

FF hat viel wichtigere Werte, als ein kostenloses Internet. Daher ist es wichtig, dass das Netz nicht auf Bandbreite aus einer Grauzone baut. Zu leicht könnten sonst Gegner dieses Netzes Freifunkern das Leben schwer machen. --Jstein (Diskussion) 22:57, 2. Jan. 2015 (CET)

Den Provider möchte ich mal sehen, der einen Schaden behauptet oder gar nachweisen kann, und auf welcher rechtlichen Basis möchte er bitte Traffic nach MB abrechnen, wenn er das selbst typischerweise in keinem einzigen Vertrag tut?
Im Gegenteil: Inzwischen fangen einige Provider an, sich Drosselungen ab einem bestimmten Traffic einzuräumen, entsprechend kann der Kunde dann sogar argumentieren, dass dem Provider garantiert kein Schaden durch Traffic entstanden ist - schließlich konnte er ggf. drosseln.
Ich verstehe das Problem beim "obrigkeitsgläubigen Bäcker" im Beispiel, aber andererseits ist sicher nicht die Aufgabe von Freifunk allgemein, vor AGBs zu kuschen.
Wenn dem so wäre, hätte man als allererstes freifunkstattangst.de einstampfen müssen, schließlich wurde da sogar eine aktuelle Gesetzeslage/Auslegungspraxis angegangen (und nicht nur irgendwelche dahinfabulierten AGB!). -- Maqi (Diskussion) 15:19, 6. Dez. 2016 (CET)

Aktualität der Seite

Die Seite entweder ständig aktualisieren oder, da dies offenbar nicht geschieht, besser gleich löschen. Ich habe bereits einige Nodes verloren weil Leute hier wackelige Aussagen zu veralteten AGB gelesen haben, obwohl die aktuellen AGB die Freifunk-Nutzung gar nicht mehr ausschließen. --Citronalco (Diskussion) 00:05, 31. Jul. 2015 (CEST)


1&1, AGB von 3/2015

Die AGB von 2/2015 haben sich in den entscheidenden Punkten geändert: 5.1 ist irrelevant, 5.2. erlaubt die Nutzung für "Gäste im Rahmen des Hausgebrauchs" oder wenn "sozial adäquat" ist. Ein klarer Freifunk-Ausschluss liest sich anders. --Citronalco (Diskussion) 22:49, 16. Nov. 2015 (CET)

Unter Punkt 2.4 im Abschnitt D heißt es hingegen:

"2.4. Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet (es darf somit z. B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden)."

Freifunk ist doch auch als "HotSpot" zu bewerten. --Bodo (Diskussion) 13:11, 26. Apr. 2016 (CEST)