FAQ Rechtliches

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Darf ich meine Internetverbindung mit anderen Freifunkern teilen?

Antwort: Vom Gesetzgeber her steht dem Teilen von Internetverbindungen im Grunde nichts entgegen. Bei verschiedenen DSL-Onlineverträgen verbieten einige Anbieter von Flatrates die Mehrplatznutzung jedoch explizit (kein Wunder, denn den Anbietern entstehen durch Mehrplatznutzung teilweise Mehrkosten durch das größere Datenaufkommen). Bei Volumentarifen ist genau das Gegenteil der Fall, da der Dienstanbieter durch hohes Datenaufkommen unter Umständen Mehreinnahmen hat. Wohlgemerkt gilt das nur für den Onlinevertrag. Einen DSL-Anschluss an sich kann man teilen wie man will.

Ist der Betrieb von freien Netzen wirklich erlaubt?

Antwort: Ja! Die für WLAN verwendeten Frequenzen sind explizit zur öffentlichen Nutzung ausgewiesen worden. Bei nicht kommerzieller Nutzung ist es auch nicht notwendig, Funkverbindungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten bei der Bundesnetzagentur (ehem. RegTP) anzumelden. Rege Unterstützung findet WLAN durch die Europäische Komission.
Die Europäische Kommission hat im März 2003 eine Empfehlung angenommen, in der die Mitgliedstaaten aufgerufen werden, den öffentlichen Internetzugang über lokale Funkdatennetze (Funk-LAN) zu erlauben.
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Einrichtung öffentlicher Funk-LANs als Netzzugang ohne besondere Voraussetzungen nur aufgrund von Allgemeingenehmigungen zuzulassen. Damit kommt die Kommission einer der Forderungen des Europäischen Rates nach, nämlich zum Ausbau der Informationsgesellschaft unterschiedliche Breitbandzugangswege zu fördern. Derzeit werden die auch als "W-LAN", "R-LAN" und "Wi-Fi" bezeichneten lokalen Funknetze hauptsächlich mit lizenzfreien Frequenzen betrieben. Diese Technik entwickelt sich rasant weiter und stellt eine innovative, vielversprechende Art des drahtlosen Breitbandzugangs zum Internet dar, die andere Breitbandinfrastrukturen ergänzt. Funk-LANs wurden zwar ursprünglich für private Anwendungen (firmeninterne Netze) entwickelt, zeigen aber zunehmend ihr Marktpotenzial im Bereich des öffentlichen Internetzugangs zum Beispiel in Flughäfen, Bahnhöfen und Einkaufszentren. Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, erläutert dazu: "Die heutige Empfehlung ist ein wichtiger Schritt zur Bereitstellung schneller Internet-Verbindungen über unterschiedliche Zugangsplattformen. Ergänzend zu den anderen Breitband-Zugangswegen erhalten die europäischen Bürger dank der Funk-LAN-Technik einen einsatzbereiten Zugang zur Wissensgesellschaft, wann immer sie sich fern von zu Haus in öffentlichen Bereichen aufhalten."
Hintergrund dieser Empfehlung ist die im Aktionsplan eEurope 2005(1) und in der jüngsten Mitteilung der Kommission "Elektronische Kommunikation: der Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft"(2) hervorgehobene Notwendigkeit, möglichst viele Plattformen für den Breitbandzugang zur Informationsgesellschaft zu etablieren. Der neue Rechtsrahmen bietet eine solide Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Einführung solcher Dienste. Gleichzeitig wird durch die neue Funkfrequenzentscheidung(3) gewährleistet, dass ausreichende Frequenzen zu Verfügung sehen und effizient genutzt werden.
Bisher werden Breitbandanschlüsse meist über die Kupferleitungen des Telefonnetzes (z. B. ADSL-Technik) oder über Kabelfernsehnetze (mittels Kabelmodem) angeboten. Funk-LANs ergänzen diese Möglichkeiten und bieten der allgemeinen Öffentlichkeit einen sich zügig entwickelnden drahtlosen Breitbandzugang zum Internet, der sich großer Beliebtheit erfreut.
Die Funk-LAN-Technik wurde ursprünglich für private Netze entwickelt. Solche Netze werden derzeit vor allem im lizenzfreien 2,4-GHz-Band betrieben. Das Risiko von Interferenzen zwischen unterschiedlichen Funk-LANs, die dieselben Frequenzen nutzen, und zwischen Funknetzen und anderen Diensten wird von allen Beteiligten akzeptiert und durch technische Vorkehrungen so gering wie möglich gehalten (z. B. durch die Beschränkung der Sendeleistung).
Mit dieser Empfehlung soll erreicht werden, dass die Mitgliedstaaten die Bereitstellung von Funk-LAN-Netzzugängen ohne besondere Voraussetzungen nur aufgrund von Allgemeingenehmigungen nach der neuen Genehmigungsrichtlinie(4) gestatten. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert, ihre Genehmigungsverfahren für die Nutzung der vorhandenen Frequenzen möglichst kostengünstig zu gestalten. Es wird der Grundsatz der technologisch neutralen Regelung bekräftigt und die Sicherheit und Vertraulichkeit der öffentlichen Kommunikationsnetze und -dienste betont.
Der Empfehlungsentwurf wurde zuvor im Kommunikationsausschuss ausführlich mit den Mitgliedstaaten erörtert und erhielt am 24. Januar 2003 dessen Zustimmung. Die Empfehlung ist der erste von zwei Schritten beim Funk-LAN-Aufbau. Im zweiten Schritt wird versucht, die Probleme im Zusammenhang mit Funkfrequenzen aufzudecken und die notwendigen Frequenznutzungsparameter und -bedingungen anzugleichen. Dieser zweite Schritt ist zeitlich so geplant, dass er an die laufenden Verhandlungen innerhalb der Internationalen Fernmelde-Union und die Weltfunkkonferenz im Juni 2003 anknüpft, auf der unter anderem die Freigabe zusätzlicher Frequenzen für Funk-LAN-Systeme im 5-GHz-Band angestrebt werden soll.
(1)Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle, KOM(2002) 236 endg.
(2)KOM(2003) 65 endg. (3)AB. L 108 vom 24.4.2002, S. 1. (4)ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 21. IP/03/418 Brüssel, den 20. März 2003

Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden?

Antwort: Für den nicht-kommerziellen Betrieb eines WLANs wird keinerlei Genehmigung oder Zulassung benötigt. Der einzige Punkt, um den man sich kümmern muss ist der Fall, dass eine eigene Antenne auf ein Mietshausdach installiert werden soll. Eine solche Antenne ist notwendig, um die Reichweite des WLANs zu vergrößern. Ohne Antenne beträgt die Reichweite einer WLAN-Karte - je nach Beschaffenheit der Umgebung - ca. 10 bis 50 Meter. Mit unterschiedlichen Antennen kann diese Reichweite von 300 Meter bis auf über 20 Kilometer vergrößert werden. Der Hausverwaltung bzw. der Eigentümer muss der Montage einer Antenne auf dem Hausdach zustimmen. Die Montage muss gemäß geltender Sicherheitsrichtlinien (Befestigung; Blitzschutz) erfolgen.

Unterliegen die Betreiber freier Funknetzwerke in Deutschland einer Lizenzpflicht?

Antwort: Nach § 6 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) bedarf einer Lizenz, wer "1. Übertragungswege betreibt, die die Grenzen eines Grundstücks überschreiten und für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt werden oder 2. Sprachtelefondienst auf der Basis selbst betriebener Telekommunikationsnetze anbietet". "Telekommunikationsdienstleistungen" sind laut der Definition in § 3 Nr. 18 TKG nur gewerbliche Telekommunikationsangebote. Wer also ganz frei von kommerziellen Interessen tätig wird, erbringt keine Telekommunikationsdienstleistung im Sinne des Gesetzes und unterliegt keiner Lizenzpflicht (beachte aber die Anmeldepflicht, s.u.).

Was ist die Anmeldepflicht?

Antwort: Von der Lizenzpflicht ist die bloße Anzeigepflicht zu trennen, d.h. die Pflicht, eine bestimmte Tätigkeit behördlich zu melden, ohne eine Genehmigung oder Lizenzierung beantragen und abwarten zu müssen. Nach § 4 TKG muss jeder, der TK-Dienstleistungen erbringt, die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs innerhalb eines Monats der Bundesnetzagentur schriftlich anzeigen. Auch hier gilt die Definition des § 3 Nr. 18 TKG, wonach im Sinne des TKG nur gewerbliche Dienstleistungen als Telekommunikationsdienstleistung gelten. Die Anmeldung erfolgt mit einem kurzen Brief/Fax. Man muss keine Antwort oder Genehmigung abwarten, sondern kann sofort loslegen.

Benötigt man eine Lizenz bei einem gewerblich betriebenen Netz?

Antwort: Nein. Nach Art. 3 der EG-Richtlinie 2002/20/EG vom 24.04.2002 (sog. Genehmigungsrichtlinie) kann für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze keine Lizenz mehr verlangt werden, sondern nur eine schlichte Anmeldung der Tätigkeit (siehe Anmeldepflicht).

Wann wird ein (freies) Netzwerk gewerblich betrieben?

Darüber sind die Juristen verschiedener Auffassung. Im Allgemeinen ist eine Tätigkeit gewerblich, wenn sie auf eine bestimmte Dauer angelegt ist, eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, und man gegenüber Dritten als Anbieter auftritt (vgl. Scheurle/Mayen-Lünenbürger, Kommentar zum TKG, § 3 Rn. 61, 63). Das bloße Teilen der Kosten eines Internetanschlusses (bzw. DSL-Anschlusses) stellt definitv keine "Gewinnerzielungsabsicht" dar. Damit ist hierfür weder eine Lizenz noch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur notwendig. Einige Mitarbeiter der RegTP (jetzt: Bundesnetzagentur) waren der Auffassung, dass das Netzwerk bereits dann gewerblich betrieben wird, wenn es indirekt der Gewinnerzielung dient, insbesondere wenn ein (natürlich gewerblich betriebenes) Café seinen Kunden kostenlos WLAN zur Verfügung stellt.

Wer ist juristisch der Betreiber eines freien Netzwerks?

Wie viele Teilnehmer an ein Netz angeschlossen sind, hängt natürlich von der Frage ab, welches Netz eine bestimmte Person betreibt. Wer nur einen Access Point betreibt, wird kaum auf 1000 unmittelbare Teilnehmer kommen. Genau genommen ist schon fraglich, ob überhaupt ein Netz betrieben wird, da nur ein einziger Knotenpunkt bereit gestellt wird, die anderen Knoten- oder Endpunkte von anderen Personen kommen und bei WLAN der Betreiber nunmal auch keine Verbindungsleitungen zwischen den Knotenpunkten zur Verfügung stellt.

Wer haftet in Freifunk-Netzen bei möglichen Rechtsverletzungen?

Antwort: Ein öffentlicher Provider haftet nicht für die Rechtsverletzungen seiner Nutzer, muss aber nachweisen können, die Rechtsverletzungen nicht selbst begangen zu haben. (Aussage ohne Gewähr) Quelle: c't-Artikel "Mini-Provider und Schwarz-Surfer", c't 13/04, S. 102

Was passiert mir, wenn jemand anderes etwas Illegales über meinen Anschluss macht?

Die Antwort ist verblüffend einfach: Der andere macht sich strafbar. Das ist im WLAN genau wie im wirklichen Leben. Wenn ich davon in Kenntnis bin, mache ich mich natürlich der Mittäterschaft schuldig. Bin ich es nicht und kann man mir keine Schuld nachweisen, dann werde ich zwar die möglichen Ermittlungen über mich ergehen lassen müssen, bin aber selbstverständlich nicht schuld oder mit schuld.

1998 wurde im Rahmen des IuKDG (Informations- und Kommunikationsdienste-
Gesetz: Gesetzespaket des Bundes für Bundessachen, u. a. Teledienste, geregelt im Teledienstegesetz, kurz TDG), folgende Gesetzesregelung verabschiedet:

§ 6 TDG und § 7 MDStV heißen wortgleich: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich [sofern sie die Übermittlung nicht selbst veranlasst haben usw]."

Das Gleiche gilt für Inhalte, die durch die Nutzung Dritter noch auf meinem Proxy liegen, wenn der Nachbar Pornos saugt, zum Angriffskrieg anstiftet oder illegale MP3-Dateien herunterlädt, die dadurch noch auf meinem Proxy zwischengespeichert bleiben: Ich hafte nicht, obwohl ich so etwas eigentlich nicht über meinen (Proxy)-Server Anderen anbieten dürfte. Aber ich weiß schließlich nicht, was auf meinem Proxy liegt.

Bleibt die Frage, was dagegen getan werden kann, dass beispielsweise Neonazis oder Kinderpornohändler ein freies Netzwerk missbrauchen, um ihre Inhalte darüber auszutauschen. Kann sein, dass es in einzelnen Fällen dazu kommen wird. Aber wie sollte man denn sinnvoll gegen diese Verfehlungen vorgehen, ohne das Ganze freie Netz gleich wieder zu verbieten? Was machen wir mit den Neonazis in der U-Bahn? Keine U-Bahn mehr fahren zu lassen, wäre doch auch keine adäquate Antwort. Für solcherlei gesellschaftliche Probleme gibt es keine technische Lösung. Eine weitere Angst besteht darin, dass Andere ungewollt auf die eigenen Daten zugreifen könnten. Diese Angst ist durchaus brechtigt.

Möchte ich mich und meine Daten schützen, muss ich mich mit den Themen Verschlüsselung, Firewall und Authentifizierung beschäftigen. Das gilt für WLAN genauso wie für das Internet. Die Frage ist nur: Will ich das Netz absichern oder nur meine eigenen privaten Ressourcen? Ich kann doch jeden in das Internet lassen, aber nur mich und meine Freunde auf meinen Rechner. Die eigenen Ressourcen müssen gegenüber der Außenwelt abgeschirmt werden, wenn ich nicht will, dass jeder darauf zugreifen kann. Der Weg in das Internet kann aber ungeachtet davon jedem freistehen, denn es ist lediglich das Medium, über das die einzelnen Ressourcen miteinander verbunden sind - und nur so kann ein freies Netzwerk entstehen. Wünschenswert wäre, dass WLAN-Geräte-Hersteller diese Funktionen in ihre Produkte implementieren. Denn noch ist es leider so, dass die meisten Produkte diese Möglichkeiten nicht bieten. Oft ist ein zusätzlicher Rechner (Firewall) notwendig, um die gewünschte Sicherheit zu erreichen.
(vgl.: http://www.freifunk.net/magazin/recht_gesundheit/waspassiertmir)

Wie kann ich dennoch nachweisen, dass ich mögliche Rechtsverletzungen nicht selbst begangen habe? Wie ist das technisch zu machen?

Gute Frage. Zwangsproxy und Mitloggen aller Anfragen macht viele Dienste unbrauchbar und ist datenschutztechnisch bedenklich. Reicht einfaches Mitloggen ("User XY war von Zeit A bis Zeit B eingeloggt") aus? Wohl kaum.

  • Lösung 1: Abwälzen des Problems auf andere

...zum Beispiel durch die Benutzung eines Firmen- oder Universitäts-VPNs (nur Verbindungen zum jeweiligen VPN-Server zulassen), aber dann braucht natürlich wiederum jeder Nutzer einen Account auf dem entsprechenden VPN-Server. Sofanet z.B. bietet für den Endkunden VPN-Zugänge an.

  • Lösung 2: DSL-Modem-Sharing

Sofern eine Person "A" DSL hat (T-DSL, um genau zu sein) hat, kann man - sofern das technische Know-How vorhanden ist - "DSL-Modem-Sharing" machen. Person A hängt sich DSL-Modem und Router mit FreifunkFirmware an die Wand. Auf den Router kommt ein l2tp-Server (praktisch PPP over UDP). Die anderen Nutzer benutzen auf ihren Routern ebenfalls die FreifunkFirmware und verbinden sich zum l2tp-Server von Person A und nutzen so ihren eigenen DSL-Online-Account und bekommen ihre eigene IP (ebenso eine eigene Abrechnung für ihren Online-Account). Wird mit diesem Account Mist angestellt, ist auch nur die entsprechende Person betroffen. Auf diese Weise kann man völlig legal, flexibel und elegant einen T-DSL-Anschluss teilen. Das Ganze sollte noch mit OpenVPN o.ä. abgesichert werden, damit man nicht die PPP-Verbindung abhören kann.

Stand der Dinge: Man kann wirklich über einen T-DSL-Anschluss gleichzeitig mit mehreren Accounts online gehen, allerdings erlaubt T-DSL anscheinend nur eine pppoe-Verbindung pro Netzwerkkarte bzw. MAC-ID. Ein pppoe-Patch, der die eigene MAC-ID konfigurierbar macht, wurde prototypisch getestet und funktioniert.

  • Lösung 3: Anonymisierungs-Proxy

(Casandro) Alle HTTP-Anfragen über einen Anonymisierungs-Proxy laufen lassen, der die Herkunft der Anfragen verschleiert.
(Maqi) Will mir nicht wirklich gefallen. Zum einen sind gute Anonymisierungs-Proxies nicht einfach zu finden, zum anderen legt man damit alle anderen Dienste (die nicht HTTP sind) lahm. Ein Bezahl-Proxy à la the-cloak.com oder VPN wie bei Sofanet würde aber immerhin das Haftungsproblem lösen - der Dienstanbieter weiß ja, wer gesurft hat, und die IP der Freifunk-Router taucht gar nicht mehr bei angesurften System auf.
(soma) Mit Tor lassen sich Proxies für allen TCP-Traffic bauen. Nur ist das Tor-Netzwerk leider oft recht lahm.

  • Lösung 4: Jeder bekommt eine eigene IP

Lässt sich technisch relativ einfach über einen extern angemieteten Server mit mehreren IPs lösen (sollte ein billiger VServer für reichen), darauf läuft für jeden Nutzer ein OpenVPN. Verbindungen nach außen werden nur über diesen Server erlaubt. Neben der klaren Zuordnung IP<->Nutzer springt auch noch eine feste externe IP (gut für Server-Dienste) und hohe Abhörsicherheit heraus. Nachteil: Administrationsaufwand.

  • Lösung 5: Relakks

relakks ist ein flatrate VPN Zugang über Schweden, den man vorab bezahlt (prepaid). Ein Monat kostet 5 Euro, ein Jahr kostet 50 Euro. Verbindet man sich per VPN mit dem relakks server bekommt man eine schwedische IP zugewiesen [a], und geht darüber ins Internet [b]. Im Gegensatz zu Proxies (Lösung 3) unterstützt diese Lösung alle Anwendungen und Protokolle.

Wenn man einen relakks Zugang sein eigen nennt kann man auf seinem router einfach einen PTPP Client installieren und entsprechend konfigurieren und dann surfen alle Nutzer über eine anonyme schwedische IP. Auf Probleme weist ein kritischer Artikel bei heise.de hin.

Unternehmen die in Schweden prepaid Telekommunikationsdienste anbieten müssen keine Kundendatenbank unterhalten, was relakks - nach eigenem Bekunden - auch nicht macht. Somit kann relakks keine Kundendaten rausgeben, weil sie keine haben. Bei Bezahlung bekommt man eine Zahlungs-ID, mit welcher man hinterher seinen Account für eine Bestimmte Dauer (Monate/Jahre) freischalten kann. Die Zahlungsdaten werden danach gelöscht, da sie nicht mehr nötig sind, eine direkte Zuweisung von Zahlung zu Benutzer ist somit nicht ohne weiteres möglich. Relakks gibt - nach eigenem Bekunden - keine Bestandsdaten an dritte weiter. Die schwedische Justiz kann nur dann daten anfordern wenn sie glaubhaft nachweisen können das mit der IP eine Straftat bgangen worden ist die mit mindestens 2 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können. Mehr zu den rechtlichen Aspekten unter https://www.relakks.com/faq/legal/.

[a]: Funktioniert praktisch als ob man einen prepaid, flatrate DSL Anschluß in Schweden haben würde. Allerdings muss man bei relakks nicht in Schweden sein, 
sondern kann sich von überall auf der Welt per Internet mit seinem schwedischen Breitbandanschluß (und damit auch IP) verbinden. 

[b]: Nachdem die Verbindung steht, geht der gesamte Datenverkehr ins Internet durch den VPN Tunnel nach Schweden und wird von dort ins Internet geleitet. 
Damit kommt dann der eigene Datenverkehr von einer schwedischen IP, ebenso als ob man ein DSL Anschluss in Schweden hätte.




Siehe Auch

Weblinks

Der gleiche Beitrag ist auch 'Freifunk-mäßig' nämlich kostenfrei im Internet zu finden:

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