AGB

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Anbieterauflistung zur Drittnutzung

Für die Richtigkeit der Tabelle wird keine Gewähr übernommen. Die AGB der Provider ändern sich auch oft, daher sollte sich jeder (unabhängig von der Freifunknutzung) mit ihnen vertraut machen.

Bitte die Liste ergänzen, wenn sich weitere Anbieter finden! Die für Freifunk positiven Anbieter möglichst oben anfügen.

Strategisches: Bei Freifunk-freundlichen Anbietern sollte man davon Abstand nehmen, telefonisch nachzufragen, da die Telefonservice-Mitarbeiter sonst ihre Vorgesetzten auf krude Ideen bringen. Bei Anbietern, die Freifunk per AGB ausschließen, gerne mal telefonisch oder auch schriftlich bedauern, dass man deswegen nicht Kunde werden möchte.

Grundsätzlich: AGB sind als einseitige Vorstellungen von Vertragsbedingungen zu verstehen (genaueres siehe Artikel AGB auf Wikipedia). Nicht alles, was darin steht, muss juristisch tatsächlich Bestand haben, so sind z.B. "überraschende" Klauseln regelmäßig unwirksam. Außerdem ist es auch dem Kunden möglich, Formulierungen beim Vertragsschluss einzubringen. Weiteres siehe Diskussion:AGB.

Anbieter Website AGB Auszug AGB abgerufen am Drittnutzung erlaubt
Easybell http://www.easybell.de/agb/agb-komplett-und-voip.html (Stand: 15.01.2015) 2.4 Nach DSL Einwahl wird in der Regel eine neue IP-Adresse zugeteilt. easybell wird dem Kunden bevorzugt eine IPv4 Adresse zuweisen. Bei IPv4 Adressknappheit behält sich easybell das Recht vor, stattdessen eine IPv6 Adresse oder im Bedarfsfall Carrier Grade NAT einzusetzen.

4. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde wird die von easybell erbrachten Leistungen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht gewerbsmäßig nutzen.
  • Der Kunde wird die Leistungen nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von easybell weiter verkaufen („Reselling“). Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.
2015-06-04 Antwort auf Anfrage an Kundenservice im Februar 2015: Kostenlose Mitnutzung ist erlaubt, gewerbsmäßig nur nach schriftlicher Genehmigung. Zusätzlich ließ der easybell Kundensupport wissen: "Außerdem ist es von unserer Seite aus nicht gestattet, einen von außen erreichbaren Webserver an den Anschluss zu betreiben. Das gilt natürlich auch für die durch Ihren Anschluss angebundenen Nutzer." (Sofern die mündliche(?) Aussage des Kundensupports nicht auch aus den schriftlichen Vertragsbedingungen hervorgeht, ist diese unerheblich. Wer dazu eine konkrete Aussage in den AGBs findet, möge es hier vermerken - ich war da erfolglos auf der Suche. )
BITel http://www.bitel.de/agb.html (PDF, Stand: Mai 2013) 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der BITel ausschließlich zweckentsprechend und unter Beachtung der sich aus dem gewählten Tarif ergebenden Beschränkungen zu nutzen. Der Kunde darf die Leistung weder zu Zwecken der gewerblichen noch selbständigen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit nutzen, wenn der Vertrag allein die private Nutzung beinhaltet.

6.10 Der Kunde trifft die üblichen und angemessenen Vorkehrungen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden.

8. Nutzung durch Dritte

8.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die von der BITel überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder diese an Dritte weiterzuvermieten.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, die über seinen Anschluss die Dienste der BITel nutzen, einzuweisen und ihnen die Einhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen sowie sämtlicher Rechtsvorschriften aufzuerlegen. Für ein Verschulden solcher Personen hat der Kunde im Verhältnis zur BITel einzustehen.

2015-06-04 private, kostenlose Mitbenutzung vermutlich erlaubt (Freifunk via VPN ist kein alleiniger Gebrauch und nutzt auch nicht die Dienste der BITel über seinen Anschluss), kommerzielle Mitbenutzung verboten.
Telekom Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet-Zugangstarife (Stand: 10.10.2019) 5. Nutzung durch Dritte

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.

2020-02-28 FF offenbar verboten.

Antwort vom Kundendienst, von einer Mitarbeiterin die Freifunk nicht kannte, aus dem Mai 2018: Der Anschluss darf mit Nachbarn geteilt werden. Wenn dies über ein offenes WLAN-Netz passiert, geschieht dies auf eigenes Risiko des Kunden.

Manitu http://www.manitu.de/impressum/agb/
(Stand: 2014-02-20)

13.3 (i) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von manitu bereitgestellten Dienstleistungen gleich welcher Art nicht zu folgenden oder ähnlichen Zwecken zu nutzen: (a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme ("Hacking"), (b) unbefugtes Erlangen oder Manipulieren von Daten (u.a.. auch „Phishing“), (c) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails ("Spamming“, Spam/Mail-Bombing", "Denial of Service (DoS) Attacks"), (d) unbefugte Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen ("Port scanning"), (e) das Fälschen von IP-Adressen ("IP spoofing"), Mail- und Newsheadern, (f) Verbreitung von Viren oder virenähnlichen Daten, (g) zum Aufbau, Erweitern oder Bereitstellen von Anonymisierungsdiensten (nicht jedoch das Nutzen derartiger Dienste ausschließlich als Kunde/Client), (h) Verschicken von automatisch erzeugten E-Mails (auch und insbesondere Autoreplies/Autoresponder/Urlaubsbenachrichtigungen) als Antwort auf E-Mails mit Spam- oder Viren-Charakter außerhalb des SMTP-Dialogs (zur Vermeidung von Backscattering), (i) zum Aufbau, Erweitern oder Bereitstellen von IRC/Chat-, FileSharing- oder Peer-to-Peer- oder ähnlichen Netzwerken , (j) zum Anbieten von kostenlosen öffentlichen Mirrors (Spiegel) öffentlicher Datei-Server (z.B. von OpenSource-Angeboten) oder (k) zum Versenden großer Mengen von UDP- oder ICMP-Datenströme. (ii) Es ist dem Kunden dringend angeraten, auf seinen Systemen einen täglich aktualisierten Virenscanner sowie eine Firewall zu installieren. Das Fehlen derartiger Einrichtungen kann dem Kunden als Verletzung seiner Sorgfaltspflicht ausgelegt werden. (iii) Der Kunde ist verpflichtet, manitu bei der Bearbeitung, Verfolgung und Aufklärung mit damit in Zusammenhang stehenden Vorgängen oder Vorwürfen zu solchen vollumfänglich zu unterstützen. manitu darf dazu in Einklang mit dem BDSG Dritten die dazu relevanten Daten des Kunden zukommen lassen (damit sich Dritte direkt an den Kunden als Verursacher wenden können). Der Kunde ist verpflichtet, manitu aus diesen Vorgängen oder Vorwürfen zu solchen entstehenden Schaden (Aufwand, Schadensersatz) zu ersetzen und hat sich ggf. beim Dritten schadlos zu halten, insbesondere hat er manitu bei Beschlagnahmung von manitu-eigenen Einrichtungen Schadensersatz zu leisten. manitu ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Kunden über von Dritten eingereichte Vorgänge oder Vorwürfe zu solchen zu informieren. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, derartige Meldungen zu erhalten oder nicht zu erhalten. (iv) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass manitu im Einklang mit der geltenden Rechtslage berechtigt aber nicht verpflichtet ist, technische und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen gegen (i) zu untersuchen und/oder zu unterbinden, insbesondere wenn der Kunde auf Aufforderungen von manitu nicht reagiert.

22.6 Die kommerzielle (Mit-)Nutzung eines DSL-Tarifs durch Dritte ist nicht gestattet. Als kommerziell wird gesehen, wenn für die (Mit-)Nutzung des DSL-Tarifs ein Entgelt erhoben wird oder andere geldwerte Vorteile gewährt werden . Hiervon ist insbesondere die kommerzielle Nutzung als öffentlicher Zugang betroffen (sog. „Anschluss-Sharing“).

2015-06-03 FF privat und gewerblich offenbar ausgeschlossen
1&1 https://dsl.1und1.de/AgbUebersicht

http://var.uicdn.net/pdfs/1und1-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf

5. Flat-Tarife

5.1. Flat-Tarife werden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, nur für eine übliche private Nutzung oder gewerbliche Nutzung mit den folgend genannten Bedingungen gewährt.
5.2. Der Kunde ist nur berechtigt die Nutzung der von 1&1 erbrachten Leistungen dritten Personen zu überlassen, soweit diese mit ihm in einem Haushalt leben und/oder die Nutzung in ähnlicher Weise sozial adäquat ist (z. B. Familienmitglieder). Dies gilt auch für die vorübergehende Überlassung, soweit es sich um Gäste im Rahmen des „Hausgebrauchs“ handelt. Der Kunde darf den Dienst im Übrigen Dritten nicht zum alleinigen Gebrauch überlassen, oder weitervermieten. Der Kunde hat die Pflichten und Obliegenheiten nach diesem Vertrag (vgl. Ziffer A. 11), wie insbesondere den Zugangsschutz zu seinen Einrichtungen, zu wahren.

2016-12-05 FF nicht gestattet
QSC http://www.qsc.de/de/service/agb.html 11. NUTZUNGSVORAUSSETZUNGEN UND MISSBRAUCHSVERBOT
...
11.4 Ein Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte ist unzulässig.
2016-01-06 Kundenchat: Allein der Weiterverkauf gilt als Verstoß gegen die AGB, FF also zulässig.
In neueren AGB gibt es keine Aussage zu Dritten mehr, FF also zulässig.
O2 Festnetz DSL http://static2.o2.de/blob/10955032/v=13/Binary/abg-vertragskunden-festnetz.pdf

6. Überlassung an Dritte 6.1 Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Erlaubnis von Telefónica Germany den Anschluss sowie die zur Verfügung gestellten technischen Geräte nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen Nutzung überlassen. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die durch eine Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte entstanden sind, so-weit nicht der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leis-tungen durch den Dritten nicht zugerechnet werden kann.

2014-10-26 Erlaubt, da weder Alleinnutzung noch entgeltlich
O2 DSL Professional https://www.o2online.de/assets/blobs/business/agb/agb-o2-dsl-s-m-l-business/

5.3 Der Kunde ist verpflichtet,
e) die Dienstleistungen nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Telefónica Germany Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen;

2016-11-01 z.B. als Service für Kunden erlaubt im Geschäft/Büro, obwohl der Kundendienst auf Nachfrage das anders zu sehen scheint.

Nicht erlaubt für reine Hotspot-Standorte.

Unitymedia http://www.unitymedia.de/agb.html Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie und Besondere Geschäftsbedingungen WifiSpot, jeweils nebst Ergänzender Informationen

Abschnitt A: Allgemeines (gilt für Internet- und Telefoniedienste)

  • 1.1 Die Internet- und Telefoniedienste des Kabelnetzbetreibers dürfen nicht zu kommerziellen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden, sofern es sich nicht ausdrücklich um einen Dienst von „Unitymedia Business“ handelt. Im Übrigen handelt es sich um einen Privatkundendienst. Eine Nutzung als Vorleistungsprodukt für Dritte ist nur zulässig, wenn es sich ausdrücklich um einen Dienst von „Unitymedia Business“ handelt und dies ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
  • 6.1 Der Kunde darf die von dem Kabelnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers entgeltlich an Dritte weitergeben.

Abschnitt C: Internetdienste

  • 3.6 Die Nutzung der von dem Kabelnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet, der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur gestattet, wenn Vertragsgegenstand ausdrücklich ein Dienst von „Unitymedia Business“ und/oder eine statische IP-Adresse ist.


2017-11-22 FF per AGB ausgeschlossen
M-Net http://www.m-net.de/ Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie

3.6 Der Kunde darf die vertraglichen Dienstleistungen nicht gewerblich an Dritte weiterüberlassen. Der Kunde ist für seinen Anschluss voll verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen eine unbefugte Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte zu treffen. Er hat hierfür insbesondere die ihm von M-net überlassenen Benutzeridentifikationen und Passwörter geheim zu halten. Für die Nutzung durch Dritte ist er gegenüber M-net verantwortlich, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat insbesondere auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung des vertraglichen Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

2011-07-19 nicht eindeutig
M-Net Surf-Flat http://www.m-net.de/service/downloads/

3.6 Der Kunde darf weder entgeltlich noch unentgeltlich die vertraglichen Dienstleistungen Dritten weiter überlassen, insbesondere ist eine gewerbliche Überlassung an andere Nutzer in jeder Form verboten. Der Kunde ist für seinen Anschluss voll verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen eine unbefugte Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte zu treff en. Er hat hierfür insbesondere die ihm von M-net überlassenen Benutzeridentifi kationen und Passwörter geheim zu halten. Für die Nutzung durch Dritte ist er gegenüber M-net verantwortlich, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat insbesondere auch die Preise zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung des vertraglichen Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

2014-10-26 FF bei M-Net nicht erlaubt
Kabeldeutschland http://s3.kabeldeutschland.de/dl/static/media/AGB_Internet_Telefon.pdf?V1300_2015_06_10_002 4.1 Der Kunde ist verpflichtet,

4.1.6. den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z.B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen
4.1.12. die von Kabel Deutschland erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangsleistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen
plus diverse Paragraphen in Abschnitt 4 in Richtung Jugendschutz, "Anti-Hacker" etc.

2015-06-04 nicht eindeutig
Netcologne & Netaachen http://www.netcologne.de/businesskunden/index.php?id=19 5. Nutzung durch Dritte

5.1 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen. Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kundenpflichten, insbesondere auch nach Ziff. 4.6 dieser Bedingungen, einhalten.

5.2 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leistung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.

5.3 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die im freien Ermessen der NetCologne steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise gewerblich oder in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte überlassen (Resale). Bei einem Verstoß kann NetCologne gemäß Ziff. 10.2 c) den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann NetCologne vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie NetCologne ohne die Nutzung stünde.

2013-01-08 Kostenlose Mitbenutzung erlaubt,
jedoch keine alleinige, exklusive Überlassung,
nicht gegen Geld.
Netcologne Privatkunden https://www.netcologne.de/agb (PDF) 5. Nutzung durch Dritte

5.1 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen. Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kundenpflichten, insbesondere auch nach Ziff. 4.6 dieser Bedingungen, einhalten.

5.2 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leistung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.

5.3 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der NetCologne, die im freien Ermessen der NetCologne steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise an Dritte überlassen. Dritte sind hierbei nicht die im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Dritte, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen. Bei einem Verstoß kann NetCologne gemäß Ziff. 10.4 c) den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann NetCologne vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie NetCologne ohne die Nutzung stünde.

2014-10-26 Kostenlose Mitbenutzung erlaubt,
jedoch keine alleinige, exklusive Überlassung,
nicht gegen Geld
schriftliche Erlaubnis notwendig.
Vodafone http://www.vodafone.de/agb.html InfoDok 203: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone-Dienstleistungen (AGB)

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere

(..)

  • die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen;
  • leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen;
  • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen;
  • die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Vodafone für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine) einzusetzen;
  • die Vodafone-Leistungen nicht entgegen Ziff. 7.1 an Dritte weiter zu geben.

7.1 Der Kunde darf die Vodafone-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.

2014-10-26 Automatischer Datenaustausch zwischen Routern darf nicht stattfinden. FF-Router darf nicht permanent als Server erreichbar sein. Der Kunde darf keine sonstigen Vorteile durch FF haben.